Sonderzahlungen im Konzernverbund sind keine Trinkgelder
Im Konzernverbund besteht kein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungsverhältnis, womit Sonderzahlungen an Arbeitnehmer nicht als Trinkgelder steuerfrei sein können.
Die Frage, ob eine Sonderzahlung der Konzernmutter an Arbeitnehmer der Konzerntochter steuerfreies Trinkgeld ist, beschäftigte zunächst das Niedersächsische Finanzgericht und anschließend den Bundesfinanzhof. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um steuerfreie Trinkgelder handelt.
Die zwischen der eigentlichen Arbeitgeberin und der Konzernmuttergesellschaft bestehende Rechts- und Leistungsbeziehung war kein Rechtsverhältnis, das durch ein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungs- und Hauptvertragsverhältnis zu charakterisieren ist. Deshalb ist der Arbeitnehmer in Erfüllung seines Arbeitsvertrages auch nicht für seine Arbeitgeberin und zugleich gegenüber der Konzernmuttergesellschaft in einer Weise tätig, die deren Sonderzahlung zu einer Art honorierenden Anerkennung seiner Arbeit machen könnte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026