Kindergeld für Ausländer mit Duldungsstatus
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Ausländer, solange sie nur geduldet sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben und betrachtet dies als mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar. Das Finanzgericht Köln dagegen hält die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig, da sie zu einer Schlechterstellung bestimmter Ausländer gegenüber Deutschen und anderen Ausländern führt. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter haben daher die anhängigen Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um klären zu lassen, ob diese Vorschrift verfassungskonform ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch