Umsatzsteuerfreie Untervermittlung von Krediten
Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Untervermittlung von Krediten durch Finanzberater eine umsatzsteuerfreie Leistung ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Fragen des Finanzgerichts Brandenburg beantwortet. Einmal ging es darum, ob ein selbstständiger Vermögensberater, der auch Kredite vermittelt, diese Leistung als umsatzsteuerbefreite Leistung geltend machen kann. Zum anderen war zu klären, ob der Vermögensberater auch dann eine steuerfreie Vermittlungsleistung erbringt, wenn er zu keiner der Parteien in einem Vertragsverhältnis steht und lediglich zu einer der Parteien in unmittelbarem Kontakt steht. Der EuGH hat beide Fragen bejaht. Mit dieser Entscheidung widerspricht der EuGH der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Verwaltungsauffassung.
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