Spenden ins EU-Ausland
Der Europäische Gerichtshof prüft die Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland.
Der Bundesfinanzhof hat ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das deutsche Steuerrecht, wonach nur Spenden an im Inland ansässige Empfänger als Sonderausgaben berücksichtigt werden können, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Ein Deutscher hatte eine Sachspende an ein Altersheim in Portugal geleistet und als Sonderausgabe geltend gemacht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage