Einkünfte aus der Veräußerung vermieteter Wirtschaftsgüter
Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.
Die Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern vor dem Ablauf der Nutzungsdauer ist Teil der privaten Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb, solange keine weitergehenden Umstände hinzutreten. Insbesondere wenn die Veräußerung lediglich erfolgt, um die bisherigen Geräte durch technisch fortgeschrittenere zu ersetzen, ist von einer rein privaten Tätigkeit auszugehen, so der Bundesfinanzhof. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn durch die Veräußerungen Gewinne erzielt werden müssen oder eine große Anzahl vermieteter Wirtschaftsgüter veräußert wird. Im zu entscheidenden Fall hatte der Steuerpflichtige über zwölf Jahre hinweg 40 Maschinen vermietet und lediglich 7 davon vorzeitig veräußert.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale