Wegfall der degressiven AfA
Eine degressive AfA ist letztmals für 2007 möglich, danach ist nur noch eine lineare Abschreibung zulässig.
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen entfällt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nur noch bis zum 31. Dezember 2007 können Sie die degressive AfA für ein Wirtschaftsgut wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Investition bis zum Stichtag abgeschlossen ist, also das Wirtschaftsgut nicht nur bestellt, sondern auch geliefert ist.
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