Neue Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer
Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.
In Anlehnung an die ertragssteuerliche Zinsschranke wird die Neufassung der Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer oft als gewerbesteuerliche Zinsschranke bezeichnet. Statt bisher 50 % der Dauerschuldzinsen werden zukünftig 25 % aller Schuldzinsen dem Gewinn zugeschlagen, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen (Beispiel: von Zinsen in Höhe von 110.000 Euro werden 2.500 Euro = 10.000 Euro x 25 % dem Gewinn zugeschlagen). Auf die Dauer der Überlassung oder die steuerliche Behandlung beim Gläubiger kommt es nicht mehr an.
Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen aus Streubesitz im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften wird die Beteiligungsgrenze von 10 % auf 15 % angehoben. Liegt die Beteiligungsquote über dieser Grenze, so wird die Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen um die Dividendenerträge gekürzt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen