Einschränkung des Mantelkaufs
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.
Ein weiterer Teil der Gegenfinanzierung ist eine weitere rigorose Einschränkung der Handelbarkeit steuerlicher Verlustvorträge durch Mantelkauf. Statt wie bisher auf die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft abzustellen, soll der Verlustabzug nun nur noch davon abhängen, ob ein neuer Anteilseigner maßgebend auf die Geschicke der Kapitalgesellschaft einwirken kann. Bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % des Stammkapitals innerhalb von 5 Jahren geht der Verlustvortrag quotal verloren, bei mehr als 50 % entfällt er komplett. Die Änderung steht mehrfach in der Kritik, insbesondere auch, weil die bisherige Sanierungsklausel gestrichen wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen