Kündigung des Erbschaftsteuer-DBA mit Österreich
Wegen des Wegfalls der österreichischen Erbschaftsteuer hat die Bundesrepublik zum Jahresende das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt.
Deutschland hat fristgerecht zum Jahresende das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer gekündigt. Hintergrund ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer. Das Verfassungsgericht hatte dort - ähnlich wie in Deutschland - die Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage festgestellt. Anders als in Deutschland hatte die österreichische Regierungskoalition aber beschlossen, keine Änderungen vorzunehmen, womit die Erbschaftsteuer in Österreich zum 31. Juli 2008 wegfällt. Bereits ab dem 1. Januar 2008 ist aber das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich nicht mehr anwendbar. Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich ist von der Kündigung nicht betroffen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt