Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßige Ausgabe
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung bei Einnahme-Überschuss-Rechnern als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch im Vorjahr abziehbar ist. Er begründet dies damit, dass die Wiederholung von vornherein feststeht, da der Zahlungs- und Fälligkeitstermin gesetzlich geregelt ist.
Es spielt keine Rolle, dass bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nur Vorauszahlungen, sondern gelegentlich auch Null-Festsetzungen oder Erstattungen entstehen. Der Bundesfinanzhof hat sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewendet, wonach der öffentlich-rechtliche Charakter der Umsatzsteuer ihrer Berücksichtigung als wiederkehrende Ausgabe entgegensteht.
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