Riester-Zulage nur bei Riester-Vertrag?
Ehegatten eines gesetzlich Rentenversicherten können nur dann die Riester-Zulage erhalten, wenn sie selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Soweit ein Steuerpflichtiger nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist, sondern lediglich dessen Ehegatte, kann er die staatliche Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente nur dann erhalten, wenn er selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Förderung einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge statt eines zertifizierten Vertrags nicht in Betracht kommt. Das im Steuerrecht ausgestaltete Wahlrecht zwischen der Förderung eines Riester-Vertrages und der betrieblichen Altersvorsorge steht nur dem gesetzlich Rentenversicherten selbst zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv