Kindergeld trotz Scheidungsantrags
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden. Entscheidend ist die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt beider Eltern. Diese Zugehörigkeit besteht grundsätzlich fort, wenn die Eheleute trotz Trennung im familienrechtlichen Sinne weiterhin gemeinsam mit ihren Kindern in der bisherigen Familienwohnung zusammenleben.
Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass ein Elternteil den Kindern keine Fürsorge mehr zukommen lässt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch