Variable Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Eine zusätzlich zum Festgehalt gewährte variable Vergütung, nach der dem Gesellschafter-Geschäftsführer für jeden abgerechneten Beratungstag ein Vergütungsanteil zusteht, entspricht einer Umsatztantieme. Damit ist sie nach Ansicht des Finanzgerichts Köln nur dann anzuerkennen, wenn dafür im Ausnahmefall besondere Gründe vorliegen, beispielsweise wenn sie nur während einer Aufbauphase gezahlt wird, in der erfahrungsgemäß niedrigere Gewinne anfallen und eine Gewinntantieme damit nicht leistungssteigernd wirkt. Andernfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen