Streit um Erbschaftsteuer führt nicht zu Nachlassverbindlichkeit
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Führt ein Erbe einen Rechtsstreit um die von ihm zu tragende Erbschaftssteuer, so kann er die hierfür anfallenden Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Unerheblich ist nach der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs, ob der Erbe den Rechtsstreit selbst ausgelöst hat oder einem laufenden Verfahren nur beigetreten ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025