Rückwirkende Änderung bei der Vorauszahlung von Erbbauzinsen
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
Ende 2004 wurde rückwirkend festgelegt, dass Zahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen sind, auf den sich die Vorauszahlung bezieht. Dabei ging es insbesondere um die bis dahin sofort abzugsfähige Vorauszahlung von Erbbauzinsen für einen Zeitraum von 99 Jahren. Mehrere Finanzgerichte sehen in dieser Änderung eine zulässige unechte Rückwirkung, die weder verfassungswidrig ist noch einen Vertrauensschutz rechtfertigt. Als nächstes muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung