Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß
Wie zuvor der Bundesfinanzhof hält auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß.
Kurz nach dem Bundesfinanzhof hat nun auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß erklärt. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Neben den deutlich erweiterten Überwachungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung geben die Verfassungsrichter noch einen zweiten Grund für ihre Entscheidung an: Ab 1999 gilt eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung für Spekulationsgeschäfte. Da die Börsen weltweit im Jahr 2000 eingebrochen sind, bestünde ein erheblicher Anreiz, Gewinne aus 1999 ehrlich zu deklarieren, um Verlustverrechnungspotenzial zu schaffen und damit gleichzeitig dem Risiko einer späteren Entdeckung der Steuerhinterziehung zu entgehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer