Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft
Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet.
Schenkung und Erbschaft sind beide Erwerbe, auf die Sie Steuern zahlen müssen, wenn sie bestimmte Freibeträge übersteigen. Lebzeitige Schenkungen des Erblassers, die Sie als Erbe innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit der Bereicherung durch den Erbfall zusammengerechnet. Dabei kommt der Freibetrag nur einmal zur Anwendung. Sofern die Schenkung bereits versteuert war, muss der sogenannte Differenzbetrag gebildet werden. Das heißt, dass von der Steuer, die Sie jetzt für alle Erwerbe zusammen zu zahlen hätten, der Betrag abgezogen wird, der für die Schenkung nach den Regeln zur Zeit des Erbfalles zu erheben gewesen wäre.
Liegt eine Schenkung schon über 10 Jahre zurück, dann ist sie steuerlich bereits erledigt. Also können Sie den Freibetrag wieder voll ausschöpfen. Insofern können Sie durch frühzeitige Schenkungen Erbschaftsteuern sparen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage