Bescheide zum Gewerbesteuermessbetrag ergehen vorläufig
Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.
Vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in Frage stellen. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und erlässt sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk.
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