Regeln zur Steuerpflicht von Preisgeldern aus TV-Shows
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht Regeln für die Steuerpflicht von Preisgeldern aus TV-Shows.
Nachdem der Bundesfinanzhof vor kurzem entschieden hatte, dass die Preisgelder aus TV-Shows anders als klassische Spiel- und Wettgewinne steuerpflichtig sein können, hat das Bundesfinanzministerium reagiert und Regeln dazu veröffentlicht:
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Dem Kandidaten wird vom Produzenten ein bestimmtes Verhaltensmuster oder Ähnliches vorgegeben.
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Dem Kandidaten wird neben der Gewinnchance und dem Preisgeld noch ein erfolgsunabhängiges Antritts- oder Tagegeld etc. gezahlt.
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Das Format sieht grundsätzlich nicht nur einen einmaligen Auftritt vor, sondern erstreckt sich über mehrere Folgen. Der Kandidat muss hierfür ggf. Urlaub nehmen oder von der Arbeit freigestellt werden.
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Das Preisgeld hat die Funktion einer Entlohnung für eine Leistung. Es fließt als Erfolgshonorar zu.
Trifft keiner der vorstehenden Anhaltspunkte zu, bleibt es auch bei im Rahmen von Fernsehsendungen gewonnenen Geldern bei nicht steuerpflichtigen Einnahmen.
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