Elektronischer Einkommensnachweis ab 2010
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Beim Antrag auf Sozialleistungen müssen Arbeitnehmer bei der zuständigen Behörde einen Einkommensnachweis vorlegen. Die Bundesregierung will die bisherigen Papierbescheinigungen durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzen. Dazu sollen die Arbeitgeber künftig monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Datenbank melden. Aus dieser Datenbank rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab, wobei der Antragsteller diesen Datenzugriff durch eine digitale Signatur freigeben muss. Ab 2010 sollen die Arbeitgeber die monatlichen Einkommensdaten übermitteln können, und ab 2012 soll dann der Einsatz in der Praxis beginnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform