Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage
Dass die Reduzierung der Altersgrenze beim Kindergeld sich nicht auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage auswirken soll, wird nun gesetzlich festgeschrieben.
Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz enthält auch einen wichtigen Punkt für Häuslebauer mit Anspruch auf die Eigenheimzulage: Die Kinderzulage zur Eigenheimzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt hier unberücksichtigt. Um diese Frage gab es Streit zwischen dem Bund und den Ländern. Mit der Festschreibung im Gesetz wird nun Sicherheit für die betroffenen Familien geschaffen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen