Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß
Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Gebühren, die die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft verlangen, nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Damit ist eine Klage gescheitert, die die Gebühren als treuwidrig bezeichnete - erst das komplizierte Steuerrecht macht die Anfragen beim Finanzamt überhaupt notwendig; der Staat dürfe deswegen nicht die Rechtssicherheit von einer Gebühr abhängig machen, meinte der Kläger. Ob weitere Finanzgerichte noch anders entscheiden, bleibt abzuwarten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer