Vorschlag zur Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuer
Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie vorgestellt. Damit sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz statt mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Dazu zählen vor allem Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Außerdem sollen zu den steuerbegünstigten Arzneimitteln zukünftig alle saugfähigen Hygieneprodukte zählen, wozu dann insbesondere auch Babywindeln gehören. Und schließlich sollen Hörbücher und elektronische Bücher genauso als steuerbegünstigtes Buch gelten wie gedruckte Werke. Ob der Vorschlag so in die Richtlinie übernommen wird, ist derzeit allerdings ebenso unklar wie die Frage, welche Mitgliedsstaaten davon Gebrauch machen und auf Steuereinnahmen verzichten würden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch