Kompromiss zur Haltefrist für Firmenerben
Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.
Beim Streit um die Erbschaftsteuerreform zwischen Union und SPD ist noch kein Ende in Sicht. Immerhin zeichnet sich bei der vielfach kritisierten Haltefrist für Firmenerben Bewegung ab. Statt der 15 Jahre, die derzeit im Gesetzentwurf stehen, kann sich Finanzminister Peer Steinbrück auch eine Frist von nur 10 Jahren vorstellen. Die Union schlägt daneben noch ein Modell mit einer fünfjährigen Haltefrist als Wahlmöglichkeit für den Erben vor, bei dem die Steuerschuld aber nicht Jahr um Jahr abschmilzt, sondern voll fällig wird, wenn das Betriebsvermögen innerhalb der Frist veräußert wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung