Neue Muster für Freistellungsaufträge liegen vor
Die Einführung der Abgeltungsteuer führt dazu, dass neue Vordrucke für Freistellungsaufträge notwendig werden. Alte Aufträge behalten aber ihre Gültigkeit und werden entsprechend angepasst.
Wegen der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 hat das Bundesfinanzministerium neue Muster für Freistellungsaufträge veröffentlicht. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist darin nicht mehr möglich. Bereits erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit. Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten darf das Kreditinstitut aber ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage