Einkünfteerzielungsabsicht eines geschlossenen Immobilienfonds
Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.
Wenn ein geschlossener Immobilienfonds darauf angelegt ist, nur für einen begrenzten Zeitraum (im Streitfall 20 Jahre) eine Vermietungstätigkeit auszuüben, dann besteht nicht automatisch eine Einkünfteerzielungsabsicht, meint der Bundesfinanzhof. In so einem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht sowohl bei der Personengesellschaft (Immobilienfonds) als auch beim Gesellschafter überprüft werden, was dazu führen kann, dass der Werbungskostenabzug verloren geht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage