Auskunftspflicht der Unternehmen
Unternehmen sind gegenüber dem Finanzamt auch zu Auskünften über ihre Kunden verpflichtet.
Das Finanzamt hatte von einem Stromversorgungsunternehmen verlangt, die Bankverbindungen der Kunden mitzuteilen, die Schulden beim Finanzamt hatten. Nach Kenntnis der Bankverbindungen wollte das Finanzamt Kontenpfändungen bei den säumigen Steuerzahlern vorzunehmen. Das Versorgungsunternehmen weigerte sich, die Kunden an das Finanzamt zu verraten. Dies war jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied in letzter Instanz, dass das Unternehmen die Bankverbindungen seiner Kunden preis geben muss, auch wenn damit ein erheblicher Vertrauensverlust verbunden ist. Die Belange des Staates und damit des Finanzamtes gehen vor. Sie müssen also damit rechnen, dass das Finanzamt auch ihnen diese Fragen stellen kann. Sie sind dann zu Auskunft verpflichtet.
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