Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil
Die doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil auf dem Gelände des Arbeitgebers ist steuerlich nur schwer durchzusetzen.
Ein Arbeitnehmer wollte beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung von Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung durchsetzen. Jede Woche fuhr er mit seinem Wohnmobil zur Arbeit und übernachtete in dem Wohnmobil, das er auf dem Firmengelände des Arbeitgebers abgestellt hatte. Doch seine Klage hatte keinen Erfolg: Das Finanzgericht meint, dass das Wohnmobil kein weiterer Haushalt ist, wenn es nicht am Beschäftigungsort bleibt, sondern auch für Wochenendheimfahrten und andere Privatfahrten genutzt wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung