Schätzung der Verzinsung mit 3 %
Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.
Ein Steuerzahler behauptete, ca. 350.000 Euro von der Bank abgehoben, in bar zu Hause aufbewahrt und innerhalb von drei Jahren für verschiedene Zwecke ausgege-ben zu haben. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen, weshalb das Fi-nanzamt für diesen Zeitraum Zinseinkünf-te in Höhe von 3 % pro Jahr annahm und per Schätzungsbescheid festsetzte. Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde diese Schätzung nun bestätigt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage