Monatsinformation Februar 2026 – Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht
Auch im Februar 2026 gibt es wieder wichtige steuerliche Änderungen und Rechtsprechungen, die für Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmen und Arbeitgeber relevant sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aus der aktuellen Monatsinformation für Sie zusammengefasst.
Auslandsstudium: Keine außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass Kosten eines Auslandsstudiums – selbst bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin – nicht als außergewöhnliche Belastung gelten.
Grund: Der Gesetzgeber sieht Kindergeld und Freibeträge als ausreichend an, um den Unterhalt eines auswärts studierenden Kindes abzudecken. Studiengebühren im Ausland führen daher nicht zu zusätzlichen steuerlichen Vorteilen.
➡️ Praxisrelevant für Familien, deren Kinder ins Ausland ausweichen müssen.
Sachbezüge & Gutscheine: Strengere Anforderungen im Lohnsteuerrecht
Bei Sachbezügen wie Gutscheinen wird bei Prüfungen zunehmend genau hingeschaut. Steuerfrei sind Gutscheine nur, wenn:
- Sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen,
- sie unter die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG fallen, also nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen gültig sind.
Nicht zulässig sind z. B.:
❌ Amazon- oder Zalando-Gutscheine
❌ Gutscheine, die zum Kauf weiterer Gutscheine berechtigen
❌ Gutscheine mit Marketplace-Funktion
Wichtig für Arbeitgeber: Eine lückenlose Dokumentation wird gefordert. Fehlt sie, drohen im Nachhinein Lohnsteuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen.
Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten als Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof stärkt Arbeitnehmer:
➡️ Kosten für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz an der Zweitwohnung sind zusätzlich als Werbungskosten abziehbar, unabhängig vom gedeckelten Unterkunftshöchstbetrag von 1.000 € monatlich.
Begründung: Stellplatzkosten sind keine Unterkunftskosten, sondern separat zu beurteilende Mehraufwendungen – insbesondere dann notwendig, wenn die Parkplatzsituation angespannt ist.
Sponsorengelder: Abzugsfähige Betriebsausgaben statt Spende
Das Finanzgericht Hamburg entschied:
Wenn ein Sponsor wirtschaftliche Gegenleistungen erhält – z. B. Nutzungsrechte an Logos, Werbeeffekte oder Produktplatzierungen –, handelt es sich nicht um Spenden, sondern um voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
Auch der Vorsteuerabzug wurde bestätigt, da eine echte Leistung des Vereins vorliegt.
Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung nach § 6a nur bei eindeutigem herrschendem Unternehmen
Der Bundesfinanzhof stellte klar:
Die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG greift nur, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmenvorliegt, das durchgehend zu mindestens 95 % beteiligt ist – eine Gesellschaftergruppe genügt nicht.
➡️ Urteil mit hoher praktischer Bedeutung für Umwandlungen und Konzernstrukturen.
Außenprüfung: Auch nach dem Todesfall zulässig
Erben übernehmen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch steuerliche Pflichten. Dazu gehört auch die Duldung einer bereits angeordneten oder noch anordbaren Betriebsprüfung.
Der BFH entschied: Auch wenn der Betrieb nicht fortgeführt wird, bleibt die Prüfung rechtmäßig.
Neue Mindestlöhne, Minijob- und Midijob-Regelungen ab 01.01.2026
Ab 2026 gelten wichtige Anpassungen:
- Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde
- Minijob-Grenze: 603 € monatlich
- Midijob-Bereich: 603,01 € bis 2.000 €
Wichtig für Midijobber: Wer dauerhaft unter 603 € bleibt, fällt automatisch in den Minijob – und verliert damit die reguläre Sozialversicherungspflicht.
Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer bleibt bei 24 Monaten
Die verlängerte Sonderregelung gilt weiter bis 31.12.2026.
Unternehmen haben damit weiterhin Planungssicherheit.
Künstlersozialabgabe 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 %
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen einkaufen, profitieren 2026 von einer leicht gesenkten Abgabe.
Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wichtige steuerliche Änderungen:
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken:
Vorrangig nach Flächenschlüssel zu bestimmen. - Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken & Versicherern:
Wieder 10 Jahre – wichtig für Cum-Ex- und Cum-Cum-Sachverhalte.
Mindestausbildungsvergütung ab 2026
Neue Untergrenzen:
- 724 € im 1. Ausbildungsjahr
- 854 € im 2. Jahr
- 977 € im 3. Jahr
- 1.014 € im 4. Jahr
Agrardiesel: Rückkehr der Subvention
Land- und Forstwirte können ab 2026 wieder
➡️ 21,48 Cent pro Liter Diesel zurückerhalten.
Geplante Erhöhung des Mindesthebesatzes für Gewerbesteuer
Das Bundeskabinett plant, den Mindesthebesatz
➡️ von 200 % auf 280 %
anzuheben, um Steuerverlagerungen in Niedrigsteuer-Gemeinden zu verhindern.
Mit Schümann & Detje auf der sicheren Seite
Die Monatsinformation Februar 2026 zeigt erneut, wie vielfältig und komplex steuerliche Entwicklungen sein können – von neuen Urteilen zur doppelten Haushaltsführung und außergewöhnlichen Belastungen über strengere Anforderungen bei Sachbezügen bis hin zu gesetzlichen Anpassungen wie Mindestlohnerhöhung, Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht, der Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung oder der Senkung der Künstlersozialabgabe.
Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre private Steuerplanung richtig einzuordnen, rechtssicher umzusetzen und steuerliche Potenziale optimal zu nutzen.
Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie persönlich, verständlich und praxisnah.