Steueränderungen 2026: Das ändert sich im neuen Jahr für Unternehmen und Privatpersonen

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Viele davon ergeben sich aus dem Steueränderungsgesetz 2025, das am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Steueränderungsgesetz 2025 – das sind die zentralen Punkte

Das neue Gesetz bringt spürbare Entlastungen für Arbeitnehmer, Unternehmen und Vereine:

  • Gastronomie: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen in Restaurants gilt ab 1. Januar 2026 dauerhaft.
  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Auch bei doppelter Haushaltsführung wird diese Regelung angewendet.
  • Mobilitätsprämie: Die bisher befristete Prämie für Geringverdiener wird dauerhaft verlängert.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Steuerfreie Beträge werden angehoben – auf 3.300 Euro für Übungsleiter und 960 Euro für Ehrenamtliche.
  • Spenden an Parteien: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag verdoppelt sich auf 3.300 Euro (bzw. 6.600 Euro bei Ehegatten).
  • Sportvereine: Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen sind bis 50.000 Euro jährlich steuerbegünstigt.

Einkommensteuer: Mehr Freibetrag und höhere Kindersätze

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Tarife und Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: steigt auf 12.348 Euro (bzw. 24.696 Euro für Ehepaare).
  • Solidaritätszuschlag: fällt erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Ehegatten) an.
  • Kindergeld: erhöht sich auf 259 Euro pro Kind.
  • Kinderfreibetrag: steigt auf 6.828 Euro pro Kind.

👉 Tipp: Die Erhöhung entlastet insbesondere Familien und mittlere Einkommen – prüfen Sie Ihre Vorauszahlungen oder Lohnsteuerklassen.

Grundsteuer bleibt verfassungskonform

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass das Bundesmodell zur neuen Grundsteuerverfassungsgemäß ist.
Damit steht fest: Ab 2025 gilt die neue Berechnungsgrundlage für Eigentümer in elf Bundesländern.
Hinweis: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gelten weiterhin eigene Landesmodelle.

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: keine Sofortausstellung mehr

Bauunternehmen sollten künftig rechtzeitig planen:
Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG können nicht mehr direkt vor Ort im Finanzamtausgestellt werden.
Grund ist die bundesweite Zentralisierung der Datenverarbeitung.
➡️ Antrag am besten mindestens 14 Tage vor Fälligkeit über ELSTER, E-Mail oder Post stellen.

Rentenpaket 2025 und Aktivrente

Das im Dezember 2025 beschlossene Rentenpaket bringt deutliche Verbesserungen:

  • Das Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 stabilisiert.
  • Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung aller Mütter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
  • Mit dem Aktivrentengesetz werden Einkommen bis 2.000 Euro monatlich für Arbeitnehmer über dem gesetzlichen Rentenalter steuerfrei gestellt.
  1. Energiepreise, Mobilität und Elektrofahrzeuge
  • Die Gasspeicherumlage entfällt, Strom-Netzentgelte werden staatlich bezuschusst.
  • Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde verlängert – ein Anreiz für nachhaltige Mobilität.

Unser Fazit

Das Steuerjahr 2026 bringt zahlreiche Entlastungen und strukturelle Verbesserungen – aber auch neue Anforderungen, etwa bei Anträgen oder Nachweispflichten.
Eine frühzeitige Planung hilft, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

 

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