Aktuelles aus dem Steuerrecht – November 2025
Auch im November bringt die Finanzrechtsprechung wieder wichtige Entscheidungen und Gesetzesänderungen mit sich. Wir fassen die spannendsten Themen für Sie zusammen.
Kryptowerte 2025 – neue BMF-Regelung
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Neues BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ersetzt die Version von 2022.
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Der Begriff „Kryptowerte“ dient nun als Oberbegriff (Payment-, Utility-, Security-Token).
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Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) bleiben steuerpflichtig, wenn innerhalb von 12 Monaten verkauft wird.
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Freigrenze: 1.000 € (ab 2024).
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Nach einem Jahr: steuerfrei.
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Gerichtsurteil: Das FG Nürnberg erlaubt neben FiFo auch LiFo, was steuerlich günstiger sein kann.
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Mitwirkungspflichten verschärft:
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Walletbestände müssen jährlich dokumentiert werden.
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Nutzung ausländischer Börsen → erweiterte Nachweispflicht.
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Hinweis für Steuerberater: Prüfung der Reportingtools zwingend erforderlich.
Praxisrelevanz:
Erhöhte Dokumentationspflicht für Mandanten mit Krypto-Assets; Risiko bei fehlerhaften Tools.
Steuerhinterziehung mit Kryptowerten
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Das LBF NRW wertet ein weiteres bundesweites Datenpaket zu Kryptogeschäften aus.
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Daten werden an Finanzämter verteilt – Schwerpunkt Steuerhinterziehung & unvollständige Angaben.
Praxisrelevanz:
Prüfungswahrscheinlichkeit für Kryptogeschäfte steigt deutlich.
§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG – Verlustmodelle unzulässig
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BFH stoppt Steuergestaltungen mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen.
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Ziel dieser Modelle war es, Verluste und Gewinne unterschiedlich zu besteuern, um Steuerersparnisse zu erzielen.
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BFH: Diese Gestaltung verstößt gegen den Zweck des Gesetzes (Az. VIII R 9/22, VIII R 18/23, VIII R 35/23).
Praxisrelevanz:
Bestätigung restriktiver Haltung gegenüber steuerlich motivierten Anleihemodellen.
Verträge mit Angehörigen
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Nur fremdübliche, schriftlich fixierte und tatsächlich durchgeführte Verträge werden steuerlich anerkannt.
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Mietverhältnisse unter Angehörigen (§ 21 Abs. 2 EStG):
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≥ 66 % der ortsüblichen Miete → voller Werbungskostenabzug.
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50–66 % → Totalüberschussprognose über 30 Jahre erforderlich.
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< 50 % → nur anteiliger Werbungskostenabzug.
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Beispielrechnung verdeutlicht Abzugsgrenzen.
Praxisrelevanz:
Wichtige Hinweise für Mandanten mit Angehörigenverträgen (z. B. Wohnraum, Darlehen, Arbeitsverträge).
Anonyme Anzeigen beim Finanzamt
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BFH: Kein Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen.
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Datenschutz (Art. 15 DSGVO) tritt hinter dem Schutz des Anzeigeerstatters zurück.
E-Mails als „Handels- und Geschäftsbriefe“
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BFH: E-Mails mit Steuerbezug müssen dem Prüfer vorgelegt werden.
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Kein Gesamtjournal erforderlich – nur relevante E-Mails.
Praxisrelevanz:
Ordnungsgemäße Archivierung digitaler Kommunikation wichtig (GoBD-Konformität).
Schätzung bei ordnungswidriger Kassenführung
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BFH-Urteil (Az. X R 19/21):
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Die amtliche Richtsatzsammlung des BMF ist nicht repräsentativ.
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Innere Betriebsvergleiche sind verlässlicher als statistische Durchschnittswerte.
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Beispiel: Diskothek ≠ Restaurant – daher andere Rohgewinnaufschlagsätze.
Praxisrelevanz:
Kritik an der BMF-Richtsatzsammlung → Schätzungen müssen stärker betriebsspezifisch erfolgen.
Änderungen der Kassensicherungsverordnung
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Zweite Änderungsverordnung geplant, um Unklarheiten zu beseitigen.
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Ziel: Vereinheitlichung und Klarstellung technischer Vorgaben.
Neuer Zahlungsempfänger in Thüringen & Bayern
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Ab Oktober 2025: Einheitliche Empfängernamen „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“.
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Parallel tritt EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (VoP) in Kraft – Abgleich Name + IBAN.
Fristversäumnis & Postlaufzeit
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OLG Frankfurt: Keine Wiedereinsetzung, wenn sich Absender auf Zustellung „am nächsten Werktag“ verlässt.
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Hintergrund: Postrechtsreform 2024 → längere Laufzeiten.
Kassengesetz – Bürokratiebelastung
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IHK-Befragung zeigt: Unternehmen empfinden Kassenpflichten (TSE, Bonpflicht etc.) als stark belastend.
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Maßnahmen gegen Kassenbetrug zweifelhaft in Nutzen vs. Aufwand.
Steuertermine November/Dezember 2025
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Detaillierte Aufstellung aller Fälligkeiten: Lohnsteuer, USt, Gewerbesteuer, Grundsteuer, SV-Beiträge etc.
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Hinweis: Schonfristen und elektronische Abgabe bis zum 10. des Folgemonats.
Fazit für die Praxis
Die November-Ausgabe zeigt deutlich:
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Kryptothemen und Dokumentationspflichten gewinnen an Gewicht.
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BFH-Urteile verschärfen steuerliche Anforderungen und begrenzen Gestaltungsspielräume.
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GoBD-konforme E-Mail-Archivierung bleibt Prüfungsrisiko.
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Kassenführung und Vertragsgestaltung mit Angehörigen sind nach wie vor Prüfungs-Schwerpunkte der Finanzämter.
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