Steuer-News September 2025: Wichtige Urteile und Änderungen im Überblick
Auch im September gibt es wieder spannende Entwicklungen im Steuerrecht, die für Privatpersonen, Unternehmer und Arbeitnehmer relevant sind. Wir haben die wichtigsten Themen für Sie kompakt zusammengefasst.
Gewinne aus Ticketverkäufen können steuerpflichtig sein
Fußballspiele, Konzerte oder Festivals – die Nachfrage nach Tickets ist oft größer als das Angebot. Wer Eintrittskarten gewinnbringend weiterverkauft, muss wissen: Solche Gewinne können steuerpflichtig sein.
Nach § 23 EStG gilt: Liegt zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr und wird die Freigrenze von 600 Euro überschritten, fällt Einkommensteuer an. Eintrittskarten zählen nicht zu den „Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ und sind somit steuerpflichtig.
Wichtig: Steuerpflichtige Einkünfte müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden.
Corona-Soforthilfen: Betriebseinnahmen statt Darlehen
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied: Corona-Soforthilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Rückzahlungen gelten als Betriebsausgaben. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.
Vorsicht bei Grundstücksschenkungen innerhalb der Familie
Bei Immobilienübertragungen an Angehörige kann es zu einer Steuerfalle kommen: Werden etwa Restschulden übernommen, gilt dies teilweise als entgeltlicher Verkauf – und kann steuerpflichtig sein.
➡️ Tipp: Lassen Sie sich vor einer Schenkung oder Übertragung steuerlich beraten, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Online-Poker als Gewerbebetrieb
Der Bundesfinanzhof stellte klar: Wer regelmäßig und professionell Online-Poker spielt (Variante „Pot Limit Omaha“), erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewinne in dieser Größenordnung müssen also versteuert werden.
Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung auch bei kleinerem Teilnehmerkreis
Eine gute Nachricht: Die Pauschalversteuerung mit 25 % ist auch dann möglich, wenn eine Betriebsfeier nur für bestimmte Mitarbeitergruppen (z. B. Führungskräfte) ausgerichtet wird.
Umsatzsteuer: Wichtige Änderungen
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Handwerkerleistungen: Bei falscher Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens kann das Finanzamt auch für frühere Jahre Umsatzsteuer nachfordern.
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Gastronomie: Ab 01.01.2026 soll der Umsatzsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7 % gesenkt werden.
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Ärztlicher Notfalldienst: Auch die Vertretung von Notdiensten ist von der Umsatzsteuer befreit.
Erben und Steuerpflichten
Nach einem Todesfall gehen sämtliche steuerlichen Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über. Dazu gehören offene Steuererklärungen, laufende Vorauszahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge.
➡️ Hinweis: Werden bei der Durchsicht von Unterlagen Fehler oder fehlende Angaben entdeckt, müssen Erben dies unverzüglich dem Finanzamt melden.
Sonstige Änderungen
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Mietpreisbremse: Verlängert bis Ende 2029.
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Körperschaftsteuer: Ab 2028 wird der Steuersatz von derzeit 15 % in fünf Schritten bis 2032 auf 10 % gesenkt.
Steuertermine September & Oktober 2025
Steuerart | September 2025 | Oktober 2025 | Hinweise |
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Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.09.2025 | 10.10.2025 | Fällig für den Vormonat |
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 10.09.2025 | – | Nur bei Monatszahlern |
Umsatzsteuer | 10.09.2025 | 10.10.2025 | Bei Dauerfristverlängerung: für den vorletzten Monat |
Schonfrist bei Überweisung | 15.09.2025 | 13.10.2025 | Zahlungseingang auf dem Finanzamtskonto |
Schonfrist bei Scheck | 10.09.2025 | 10.10.2025 | Scheckzahlung gilt erst 3 Tage nach Eingang |
Sozialversicherungsbeiträge | 26.09.2025 | 28./29.10.2025 | Einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag fällig |
💡 Tipp: Mit dem Lastschriftverfahren vermeiden Sie unnötige Säumniszuschläge.
Fazit
Ob Ticketverkäufe, Immobilienübertragungen oder die Planung von Betriebsfeiern – die jüngsten Urteile zeigen: Steuerfallen lauern oft im Detail. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig steuerlichen Rat einzuholen.
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