Untervermietung: Was Mieter steuerlich beachten müssen
Immer mehr Menschen vermieten ungenutzte Zimmer oder eine Zweitwohnung – sei es an Studierende, Touristen über Plattformen wie Airbnb oder als möblierte Zwischenlösung. Doch bei der Untervermietung gibt es nicht nur mietrechtliche Aspekte zu beachten, sondern auch steuerliche Pflichten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Mieteinnahmen steuerpflichtig sind, welche Freibeträge gelten und wie Sie Ihre Kosten richtig anrechnen.
Ab wann ist Untervermietung steuerpflichtig?
- Bis 520 € pro Jahr: Keine Angabe beim Finanzamt nötig (Vereinfachungsregelung).
- Über 520 € pro Jahr: Mieteinnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Dauerhafte Vermietung: Bereits ab 410 € Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben) steuerpflichtig.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Bei einer Untervermietung dürfen anteilig Kosten berücksichtigt werden, zum Beispiel:
- Miete & Nebenkosten
- Renovierungs- und Instandhaltungskosten
- Abschreibung (AfA) bei möblierten Zimmern
- Strom, Internet, Reinigungskosten
Beispiel:
Wenn ein vermietetes Zimmer 20 % der gesamten Wohnfläche ausmacht, können auch 20 % der Gesamtkosten steuerlich gegengerechnet werden. Wird ein Bad gemeinsam genutzt, kann der Kostenanteil zusätzlich nach Anzahl der Nutzer aufgeteilt werden.
Untervermietung über Plattformen
Wer über Plattformen wie Airbnb vermietet, muss besonders sorgfältig sein:
- Betreiber sind verpflichtet, Nutzerdaten an die Finanzverwaltung zu melden.
- Ab 30 Vermietungsvorgängen pro Jahr oder 2.000 € Einnahmen erfolgt eine automatische Meldung an das Finanzamt (Plattformen-Steuertransparenzgesetz).
Nicht angegebene Einkünfte können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Mieteinnahmen richtig versteuern – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite
Ob Zimmervermietung, Zweitwohnung oder Airbnb: Untervermietung bringt steuerliche Chancen, birgt aber auch Risiken. Wer Einnahmen und Ausgaben korrekt dokumentiert, kann Freibeträge optimal nutzen und unnötige Steuerlast vermeiden. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Besteuerung von Mieteinnahmen – von der korrekten Erklärung in der Einkommensteuer bis hin zur steuerlichen Optimierung Ihrer Vermietung.
Unser Tipp: Halten Sie alle Einnahmen und Kosten schriftlich fest und lassen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig prüfen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen bei einer Betriebsprüfung. Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und praxisnah.