Verträge mit Angehörigen: Wann das Finanzamt mitspielt
Verträge zwischen Familienangehörigen – etwa zwischen Eltern, Kindern oder Ehepartnern – sind steuerlich besonders heikel. Der Grund: Anders als bei fremden Dritten fehlt hier oft der natürliche Interessengegensatz. Daher prüft das Finanzamt genau, ob die Vereinbarungen tatsächlich steuerlich anerkannt werden können.
Damit Ihr Vertrag auch steuerlich „besteht“, sollten Sie einige zentrale Punkte beachten.
Formale Anforderungen: Schriftlich, klar und tatsächlich umgesetzt
Ein Vertrag zwischen Angehörigen wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn er
- zivilrechtlich wirksam ist,
- fremdüblich gestaltet wurde und
- tatsächlich so durchgeführt wird, wie vereinbart.
Mündliche Absprachen genügen nicht. Eine klare schriftliche Vereinbarung ist unerlässlich – mit detaillierten Regelungen zu Laufzeit, Höhe der Zahlungen, Kündigungsfristen und Pflichten.
Tipp: Achten Sie auf eine konsequente Durchführung. Unregelmäßige Zahlungen, Bartransaktionen oder nachträgliche Umbuchungen wecken schnell Zweifel beim Finanzamt.
Beispielhafte Verträge in der Praxis: Vermietung an Angehörige
Besonders häufig kommt es zu Problemen bei der Wohnraumvermietung innerhalb der Familie – etwa, wenn Eltern an Kinder vermieten oder umgekehrt. Hier greift § 21 Abs. 2 EStG, der seit 2021 klare Grenzen für den Werbungskostenabzug vorsieht.
Die drei Mietstufen im Überblick:
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Anteil an der ortsüblichen Miete |
Steuerliche Behandlung |
Werbungskostenabzug |
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≥ 66 % |
vollständig entgeltlich |
100 % abziehbar |
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50–66 % |
nur bei positiver Überschussprognose |
100 % (wenn Prognose positiv), sonst anteilig |
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< 50 % |
teils unentgeltlich |
anteiliger Abzug nur für den entgeltlichen Teil |
Beispiel:
Die ortsübliche Warmmiete beträgt 1.000 €.
- Vermietet ein Vater an seine Tochter für 700 € (70 %), können alle Werbungskosten abgezogen werden.
- Liegt die Miete bei 600 € (60 %), ist eine 30-Jahres-Prognose nötig. Nur bei positivem Ergebnis bleibt der volle Abzug bestehen.
- Beträgt die Miete 400 € (40 %), dürfen nur 40 % der Werbungskosten angesetzt werden.
Worauf das Finanzamt achtet
Das Finanzamt prüft Verträge mit Angehörigen besonders sorgfältig. Entscheidend sind:
- Fremdvergleich: Würde ein fremder Dritter denselben Vertrag zu denselben Bedingungen abschließen?
- Regelmäßigkeit: Werden Zahlungen pünktlich geleistet und korrekt verbucht?
- Nachweise: Gibt es Kontoauszüge, Mietverträge, Überweisungsbelege oder andere Nachweise der Durchführung?
Verträge mit Angehörigen steuerlich optimal gestalten – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite
Verträge zwischen Angehörigen bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch steuerliche Risiken. Wer hier ungenau arbeitet, riskiert den Verlust steuerlicher Vorteile. Mit einer rechtssicheren und fremdüblichen Vertragsgestaltung lassen sich Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden und steuerliche Potenziale nutzen.
Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Umsetzung von Verträgen innerhalb der Familie – ob bei Vermietung, Darlehen oder Arbeitsverhältnissen.
Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns, um Ihre familiären Vereinbarungen steuerlich optimal zu strukturieren.