Krypto-Steuer 2025: Neue Regeln, mehr Pflichten für Anleger

Die Steuerregeln für Bitcoin & Co. werden strenger: Mit Schreiben vom 06.03.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Ausführungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Im Fokus stehen dabei vor allem Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten für private Kryptoanleger. Was bedeutet das für Sie als Investor – und worauf sollten Sie ab sofort achten?

Was regelt das neue BMF-Schreiben?

Das aktualisierte Schreiben (Az. IV C 1 – S 2256/00042/064/043) enthält eine Vielzahl praxisrelevanter Ergänzungen:

  • Pflicht zur lückenlosen Dokumentation aller Transaktionen
  • Empfehlung zur Nutzung sogenannter Steuerreports
  • Neue Vorgaben zur Bewertung von Coins, u. a. mit Tageskursen oder sekundengenauen Kursen
  • Hinweise zum sogenannten Claiming von Kryptowerten

Das BMF betont: Wer Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt, muss diese transparent und vollständig nachweisen können – auch Jahre später bei einer Betriebsprüfung.

Steuerreport: Das wichtigste Werkzeug für Anleger

Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfiehlt das Finanzministerium ausdrücklich die Verwendung eines Steuerreports. Dabei handelt es sich um eine automatisch generierte Transaktionsübersicht aus Börsen oder Tracking-Tools (z. B. CoinTracking, Blockpit oder Accointing), die alle Käufe, Verkäufe, Transfers und sonstigen Vorgänge strukturiert abbildet.

Vorteil: Ein plausibler Steuerreport kann bei der Steuererklärung als belastbares Dokument dienen – und schützt vor Gewinnschätzungen durch das Finanzamt.

Welche Unterlagen müssen Krypto-Anleger jetzt bereithalten?

Folgende Informationen sollten Sie künftig dauerhaft und revisionssicher dokumentieren:

  • Wallet-Adressen mit Zuordnung
  • Transaktions-IDs
  • Kauf- und Verkaufszeitpunkte (möglichst sekundengenau)
  • Umrechnungskurse (Euro-Wert)
  • Art und Herkunft der Kryptowährungen
  • ggf. Notizen zu airdrops, staking, lending etc.

Das BMF kündigt an, dass diese Unterlagen bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden können – eine lückenhafte Dokumentation kann schnell teuer werden.

Noch nicht abgedeckt: NFT & Liquidity Mining

Obwohl die Bedeutung von Non-Fungible Tokens (NFT) und Liquidity Mining in der Praxis wächst, sind diese Bereiche bislang nicht im BMF-Schreiben enthalten. Das Ministerium kündigt jedoch an, das Schreiben künftig zu ergänzen.

Unsere Empfehlung: Jetzt handeln und dokumentieren!

Wer regelmäßig mit Kryptowährungen handelt oder investiert, sollte rechtzeitig handeln:

  • Steuerreport erstellen (z. B. über Krypto-Tracking-Tools)
  • Alle Transaktionen korrekt aufzeichnen
  • Unklare Fälle durch einen Steuerberater prüfen lassen

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Krypto & Steuern beraten wir Sie gerne – ob private:r Anleger:in, NFT-Sammler:in oder Unternehmer:in mit digitalen Assets.

Krypto-Investments steuerlich sicher gestalten – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite

Die aktualisierten Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten bringen mehr Klarheit – aber auch erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Nachweispflicht. Wer hier frühzeitig handelt, kann Risiken vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume effektiv nutzen.

Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Besteuerung von Bitcoin, Ethereum & Co. zuverlässig zur Seite. Ob Aufzeichnungspflichten, Steuerreport-Auswertung oder Bewertung komplexer Transaktionen – wir unterstützen Sie mit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung.

Unser Tipp: Erstellen Sie frühzeitig eine vollständige und nachvollziehbare Transaktionsdokumentation – so vermeiden Sie steuerliche Nachteile und schaffen Sicherheit gegenüber dem Finanzamt.

Sie möchten mehr erfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam entwickeln wir die passende Strategie für Ihre digitalen Investments.