Schenkungssteuer: Wenn Vermögen vor der Ehe übertragen wird

Viele Paare möchten schon vor der Hochzeit finanzielle Regelungen treffen – etwa durch Eheverträge oder Vermögensübertragungen. Doch steuerlich kann das unerwartete Folgen haben: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Vermögensübertragung vor der Eheschließung als steuerpflichtige Schenkung gilt – selbst, wenn sie Teil eines Ehevertrags ist.

Grundprinzip: Schenkung trotz Ehevertrag

In dem entschiedenen Fall hatten die späteren Eheleute vor der Hochzeit einen notariellen Ehevertraggeschlossen. Dieser sah unter anderem den Ausschluss von Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüchen vor.
Als Ausgleich verpflichtete sich der Mann, seiner künftigen Ehefrau ein Hausgrundstück im Wert von rund 6 Millionen Euro zu übertragen.

Das Finanzamt setzte hierfür Schenkungssteuer fest – und der BFH bestätigte diese Entscheidung (Az. II R 48/21).

Begründung:
Der Verzicht auf künftige Ansprüche wie Zugewinnausgleich oder Unterhalt ist keine Gegenleistung im Sinne des Schenkungssteuerrechts. Diese Ansprüche entstehen erst bei Beendigung der Ehe – sie sind also vor der Eheschließung rechtlich nicht existent.
Damit liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, die der Schenkungsteuer unterliegt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Das Urteil zeigt, dass zeitliche und vertragliche Gestaltung bei Vermögensübertragungen entscheidend sind.
Selbst wenn die Übertragung „ausgeglichen“ erscheint, kann sie steuerlich als Schenkung gelten, wenn keine rechtlich bindende Gegenleistung vorliegt.

Daher gilt:

  • Vermögensübertragungen vor der Eheschließung sollten immer steuerlich geprüft werden.
  • Auch bei notariellen Eheverträgen besteht ein Schenkungsrisiko, wenn Vermögen übertragen wird.
  • Prüfen Sie Freibeträge und Gestaltungsoptionen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Unser Fazit

Das aktuelle BFH-Urteil unterstreicht, dass steuerliche Aspekte bei Eheverträgen nicht unterschätzt werden dürfen. Wer Vermögen überträgt – sei es aus familiären, emotionalen oder vertraglichen Gründen – sollte stets auch die steuerliche Seite im Blick behalten.
Eine vorausschauende Planung schützt vor unerwarteten Schenkungssteuerfolgen.

Vermögensübertragungen steuerlich optimal gestalten – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite

Die Gestaltung von Eheverträgen und Vermögensübertragungen erfordert nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Expertise. Wir beraten Sie individuell, wie Sie Schenkungsteuer vermeiden und Ihre Vermögensstruktur optimal gestalten können.

Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um Nachfolge, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.