Doppelte Gewerbesteuerbelastung nach einer Teilwertzuschreibung
Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden.
Teilwertzuschreibungen nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung zählen auch dann zum gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn die Teilwertabschreibung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet worden war. Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit, diese steuerliche Doppelbelastung zum Beispiel durch eine Art negativer Hinzurechnung zu umgehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen