Solidaritätszuschlag bleibt umstritten
Die Finanzgerichte entscheiden weiter uneinheitlich über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.
Es ist noch nicht lange her, dass das Niedersächsische Finanzgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vorgelegt hat. Wie umstritten das Thema ist, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster aus dem Dezember. Dieses Finanzgericht kann sich nämlich den Zweifeln der Finanzrichter aus Niedersachsen nicht anschließen und hält den Soli rundweg für verfassungsgemäß. Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird sich also an den gegensätzlichen Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht viel ändern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer