Finanzminister verzichtet auf Fiskusprivileg

Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.

Ursprünglich sah das Sparpaket der Bundesregierung unter anderem auch die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall vor. Auf massiven Protest der Insolvenzverwalter und Intervention der Bundesjustizministerin hin will der Bundesfinanzminister nun aber doch auf diesen Schritt verzichten. Die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs hätte die Rettung insolventer Betriebe massiv erschwert, weil für die Sanierung in vielen Fällen kein Kapital mehr übrig bleiben würde. Allerdings müssen die 500 Millionen Euro, die sich der Finanzminister jedes Jahr von der Wiedereinführung versprochen hatte, nun aus einer anderen Quelle kommen. Die Alternative, die momentan im Gesetzentwurf enthalten ist, löst jedenfalls bei den Betroffenen noch lautere Proteste aus.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen