Übergangsfrist für E-Bilanz wird um 1 Jahr verlängert
Weil die Anwendungsvorschriften für die E-Bilanz erst Ende 2010 vorliegen, wird die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bilanz um ein Jahr verschoben.
Ursprünglich sollten alle Betriebe schon ab dem kommenden Jahr ihre Bilanz auf elektronischem Weg abgeben. Doch erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert, sodass nur wenige Wochen Zeit für die Umsetzung blieben. Nun hat sich Baden-Württemberg auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt. Noch im Dezember soll die Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung beschlossen werden, die die Einführung der E-Bilanz um ein Jahr verschiebt. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanzdaten soll dann erstmalig für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente