Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatz
Der Verzicht auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorstand oder Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Verzichtet die Kapitalgesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer oder Vorstand auf einen Schadensersatzanspruch, dann kann dieser Verzicht eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines AG-Vorstands, der einem Aufsichtsrat rechtswidrig Teile der Geschäftsführung übertragen hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch