Spenden für Erdbeben- und Tsunamiopfer in Japan
Wie bei früheren schweren Naturkatastrophen gibt es auch diesmal Erleichterungen für den steuerlichen Spendennachweis und Sonderregelungen für Nothilfen.
Durch die Naturkatastrophen und die daraus resultierenden Folgen, insbesondere der Reaktorunfall von Fukushima, sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat daher eine Verwaltungsanweisung herausgegeben, die erhebliche Erleichterungen für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden zugunsten der Betroffenen enthält. Die Regelungen betreffen den Nachweis der Spende, Regelungen zu Spenden aus dem Betriebsvermögen und die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitslohnspenden oder Hilfen an betroffene Arbeitnehmer und sind im Wesentlichen identisch mit ähnlichen Verwaltungsanweisungen, die schon früher ergangen sind, wie zum Beispiel anlässlich des Erdbeben in Haiti im Januar 2010. Sie gelten vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011. Dies wird voraussichtlich die letzte derartige Verwaltungsanweisung sein, da das Steuervereinfachungsgesetz 2011 schon bald eine gesetzliche Regelung für den vereinfachten Spendennachweis bei Naturkatastrophen bringt.
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