Das Euro-Bilanzgesetz
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände (kurz: Euro-Bilanzgesetz).
Das Euro-Bilanzgesetz regelt in erster Linie die Umstellung von noch in DM ausgedrückten Geldbeträgen in bilanzrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze auf Euro zum 1. Januar 2002. Weiterhin wird eine externe Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände eingeführt, die den Grundsätzen der jüngst eingeführten Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer entspricht.
Die für die Unterscheidung von kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG und die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte werden mit einer sinnvollen Glättung auf Euro umgestellt. Dabei wird der DM-Betrag zugrunde gelegt und auf einen glatten Eurobetrag aufgerundet. Die Umstellung auf den Euro wird bei zahlreichen anderen bilanzrechtlichen Einzelvorschriften ebenfalls im Verhältnis 2:1 vorgenommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen