Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.
Die Pflicht der Unternehmer, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof ist überzeugt, dass die Regelung verhältnismäßig ist und innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt. Allerdings darf das Finanzamt bei Konzerngesellschaften den Antrag, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Papierform abgeben zu dürfen, nicht einfach mit dem Hinweis auf den Internetzugang anderer Konzerngesellschaften ablehnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen