Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.
Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften