Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Ist eine Nutzung des Dienstwagens zwar arbeitsvertraglich untersagt, ist jedoch die Mitbenutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten des Arbeitnehmers gestattet, darf das Finanzamt auch von einer privaten Nutzung des Dienstwagens ausgehen. Das gilt erst recht, wenn das arbeitsvertragliche Verbot von niemand überwacht worden ist. Mangels eines Fahrtenbuchs ist dann die 1%-Regelung anzuwenden. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil ganz klar der Auffassung des Finanzamts zugestimmt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch