Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
Die 1 %-Grenze für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, oberhalb der der Veräußerungsgewinn beim Verkauf der Anteile zu den Gewerbeeinnahmen zählt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Dem Kläger bleibt nun noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, auch wenn die Erfolgsaussichten eher durchwachsen sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung