Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.
Für Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung pro Monat 0,03 % des Listenpreises für den Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als der Bundesfinanzhof hält das Finanzgericht Düsseldorf nun aber einen taggenauen Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises nicht mehr für möglich. Das Finanzamt hatte diese Möglichkeit zwar noch grundsätzlich eingeräumt, aber nur für Arbeitnehmer. Im Fall der klagenden selbstständigen Ärztin wollte es die monatliche Pauschale ansetzen. Das Finanzgericht wiederum schließt die taggenaue Berechnung in seiner Urteilsbegründung generell aus, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage