Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung
Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.
Wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten geballt zufließen, sieht das Steuerrecht eine Tarifbegünstigung bei der Einkommensteuer zur Minderung von Progressionseffekten vor. Solche "außerordentlichen" Einkünfte können auch vorliegen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Unternehmern gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Bilanzierung ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Unternehmers entschieden, der nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre auf einmal erhalten hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen